Name und Sitz
Der Verband Schweizer Polizistinnen (VSP) ist ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz am jeweiligen Arbeitsort der Kassierin.
Zweck
Der Verband bezweckt die Wahrung und Förderung der beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder. Er ist eine freie, politisch und konfessionell unabhängige Personalorganisation.
Aufgaben
» Zusammenarbeit mit anderen Berufsorganisationen im In- und Ausland
» Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
» Pflege und Förderung der Kameradschaft unter den Mitgliedern
Der VSP in Kürze
Die Gründung der Vereinigung (heute Verband) geht auf das Jahr 1962 zurück. Anfänglich zählte die „Vereinigung der Polizistinnen“ 27 Mitglieder aus 14 Polizeikorps. Im Jahre 1983 änderte die Bezeichnung in „Schweizerische Vereinigung der Sicherheits- und Kriminalpolizeibeamtinnen“ mit mehr als 45 Mitgliedern, bevor die Bezeichnung auf Vereinigung Schweizer Polizistinnen und schliesslich in Verband Schweizer Polizistinnen geändert wurde. Die Entwicklung setzte sich fort, und heute zählt der Verband über 300 Mitglieder (Aktiv- /Passiv- und Ehrenmitglieder), verteilt auf rund 30 Polizeikorps. Für alle Polizei- und Kriminalbeamtinnen sowie polizeilich Angestellte von kantonalen, städtischen und kommunalen Polizeien besteht die Möglichkeit, dem Verband beizutreten.
Der VSP ist als Vertreter der Frauen beim Verband Schweizerischer Polizeibeamten (VSPB) anerkannt. Der VSP ist durch die Präsidentin an den Zentralvorstandssitzungen des VSPB vertreten. Sie hat dort einen Beobachterstatus inne und kann sich zu jedem Traktandum äussern.
Somit besteht auch die Möglichkeit, die Anliegen des VSP in die Reihen des VSPB einzubringen. Da unser Verband wie der VSPB schweizerisch organisiert ist, stellt sie einen „Schwesterverband“ zum VSPB dar.
Organe der Vereinigung
Die Generalversammlung besteht aus den Aktiv- und Passivmitgliedern.
Der Vorstand besteht aus 5 Aktivmitgliedern und wird durch die Generalversammlung gewählt. Es besteht die Möglichkeit, den Vorstand auf 7 Mitglieder zu erweitern. Die Aufgabe des Vorstandes ist insbesondere die Leitung des Vorstandes, soweit dies ihm durch Gesetz, Statuten und Reglemente vorbehalten ist.
Die Rechnungsrevisorinnen sind mindestens zwei Aktiv- oder Passivmitglieder und werden durch die Generalversammlung gewählt.